Privatanleger sollen Verluste versteuern (Petition)

Privatanleger sollen Verluste versteuern!

Unsere Regierung hat ein Gesetz gegen Anleger „versteckt“ beschlossen. Davon ist jeder Bürger betroffen und die Altersvorsorge in Gefahr ! – Es betrifft nicht nur die „Spekulanten“ die man hier möglicherweise treffen wollte – wir wissen nicht was sich die Regierenden dabei gedacht haben?

Die Abgeordneten mit Vermögen in Depots haben sich ebenfalls selbst damit geschädigt – ob sie das bemerkt haben?

 

Kurz vor Weihnachten wurde eine Änderung des EStG für 2021 verabschiedet, welche vernichtende Folgen für Privatanleger und deren Altersvorsorge mit Aktien und Fonds haben wird bei der Nutzung von Absicherungen des Portfolios durch Termingeschäfte.

Dieses Gesetz ist ganz klar zu 100% gegen die private Altersvorsorge gerichtet, sofern man sein Geld nicht in Bundesanleihen, Lebensversicherung oder Sparbuch anlegen will und sein Portfolio absichern möchte – oder muss. (Olaf Scholz setzt vermutlich weiterhin auf das legendäre Sparbuch)

Dieses Gesetz muss dringend gestrichen werden, da es, unserer Meinung nach, völlig unüberlegt beschlossen wurde.

Hier der Link zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-ruecknahme-der-steuerlichen-benachteiligungen-privater-anleger

Was war passiert und was haben die Regierenden womöglich nicht bedacht?

Die dauerhafte Absicherung von Altersvorsorge mit Fonds und Aktien mit Termingeschäften wurde überhaupt nicht bedacht!

Link zur Gesetzesänderung:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/649-19.pdf;jsessionid=994163D05E496D3D58EED7A2ECCCA424.1_cid365?__blob=publicationFile&v=1

TEXT Seite 17: „Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Verluste aus Kapitalvermögen … dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen …. ausgeglichen werden“

Viele Privatanleger sichern ihr Aktien- und Fondsdepot mit rollierenden Termingeschäften wie Optionen und Futures ab, das zur Altersvorsorge angespart wird. Ein Crash am Aktienmarkt, Wirtschaftskrise und somit Verlust sind ja jederzeit möglich.

Daher benötigt jeder vernünftige private Anleger, der seine Altersvorsorge auch auf Aktien, Fonds und Anleihen aufgebaut hat eine entsprechende Strategie um sein Portfolio abzusichern. Dies geht am besten und einfachsten mit Termingeschäften.

Bei diesen Absicherungs-Strategien mit Option und Futures entstehen regelmäßig und laufend „geplante“ Verluste und Gewinne – diese werden in der Regel mit gleichzeitigen Gewinnen im Aktien-Portfolio, und/oder aus Gegengeschäften mit Optionen und Futures ausgeglichen. Dass diese beiden Geschäftsarten bisher nicht verrechnet werden konnten war bisher schon ein großes Ärgernis.

Dieses „unüberlegte“ Gesetz zwingt uns ggf. zum Auswandern im Alter (in Rente) wenn das Portfolio entsprechend gewachsen ist und es abgesichert werden muss (sollte).

Ein Beispiel wie Verluste besteuern werden:

Wenn Sie im Alter z.B. 100.000 -500.00 Euro in einem Aktienportfolio oder Fonds zur Vorsorge angespart haben, dann ist dringend angeraten diese laufend abzusichern. Es nicht abzusichern kann einen großen Verlust in einer Krise, wie im Jahr 2000 oder 2008, bedeuten. Dabei können über 50%, hier z.B. 250.000 EUR Verlust entstehen. Wenn das Geld z.B. durch den Verkauf eines Hauses vorher in Aktien/Fonds umgeschichtet wurde ist das doppelt bitter, wenn dieses Gesetz so kommt.

Berechnungsbeispiel: Künftig (ab den genannten Stichtagen) bei Absicherungen im Portfolio mit Termingeschäften entstehen in einem Jahr 100.000 Euro Gewinn und 100.000 Euro Verlust. Dies ergeben nun eine Steuer auf „Nichtgewinne“. In diesem Fall wären Steuern auf 90.000 Euro fällig obwohl der echte Gewinn 0,00 EUR (Null) ist – das nur für die Absicherung des Portfolios.

Dieses Gesetz muss vor Inkrafttreten am 1.1.2021 wieder weg.