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Quellverweis: Disclaimer eRecht24


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Die in dieser Sammlung erwähnten Produktbezeichnungen und Markennamen sind in den meisten Fällen eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen.

Mitgliedschaft

Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
(Dachverband der Investmentclubs)
Düsseldorf
www.dsw-info.de

„Steigen die Kurse rasant an, kaufen die Dummköpfe, ich nenne sie die schwachen Hände, dann muss man verkaufen. Fällt die Börse in sich zusammen, dann muss man kaufen, weil die Dummköpfe auf der Verkäuferseite stehen. Nicht wegen der eigenen Klugheit, sondern an der Dummheit der anderen verdient der erfolgreiche Börsianer.“
(André Kostolany)

 

 – Wichtiger Hinweis zu unseren Beiträgen/Blog:

Die hier dargestellten Berichte sind ausschließlich für Mitglieder bestimmt. Sie stehen hier verkürzt nur der Information halber. Bitte bedenken Sie, dass bei hohen Ertragserwartungen auch hohe Risiken durch mögliche Kurs-, Zins- oder Währungsänderungen verbunden sein können. Die Wertsteigerung des Gemeinschaftsdepots in den vergangenen Jahren bietet keine Gewähr für die weitere Entwicklung. Verluste können daher nicht ausgeschlossen werden.

Blog: Alle erwähnten Besprechungen stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von von Investments dar, sondern dienen nur der redaktionellen Information. Bitte informieren Sie sich immer selbst ausgiebig, z.B. bei Ihrem Bank-Berater. Wir übernehmen keinerlei Haftung. – Alle Angaben ohne Gewähr.

*, 1) 2)Datenquellen: Weltliga „Das Wertpier“ – (Herausgeber: DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. ); Focus Money
Zeitschrift Wirtschaftswoche *
Fondsgesellschaften
Verschiedene Datenquellen im Internet: Comdirect, Onvista, Fondsgesellschaften und eigene Berechnungen

Wichtige Hinweise

Ab Juli 2005 gilt das „Verkaufsprospektgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2701), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) – Stand: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2701; zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 16.7.2007 I 1330“ Nach diesem Gesetz sind auch Investmentclubs, in Rechtsform der GbR, verpflichtet einen Verkaufsprospekt zu erstellen und die Veröffentlichung von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigen zu lassen. Die Erstellung eines solchen Prospektes ist nicht notwendig, wenn wir nach §8f(3) des Gesetzes die Einzahlungen pro Kalenderjahr auf 100.000 Euro limitieren. Hiermit limitieren wir die  Einzahlungen pro Kalenderjahr auf 100.000 Euro. Diese Regelung tritt ab Juli 2005 in Kraft.